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Steel

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11

Sonntag, 4. Juli 2010, 13:11

Darum geht es ja- neben dem nichtsaussagenden Kreis mit E1 drin soll weitere Numemr bzw. Kennzeichnung drauf stehen.

Denn es kann auch E-Zeichen zB gem . ECE R10 Funkentstörung vergeben werden, was aber Einsatz von dem Bauteil nicht als Beleuchtungseinrichtung zulässt.

Man soll doch einfach schauen, was alles sonst noch so auf dem Scheini steht, auf dem Bild erkenne ich das eben nicht.

Gutachten oder ABE ist bei richtigen Kennzeichnung nicht notwendig.

Es ist erstaunlich wie tief unsere Welt gesunken ist. Heute hat man mir Sex mit 16-jährigen angeboten wenn ich in die Signatur bei jedem Forum die Werbung für nen Badreiniger mache. Ich habe natürlich abgelehnt, denn ich bin moralisch gefestigt und habe starken Willen.

Genau so stark wie AXON- der neue Badreiniger mit Zitronenkraft! Wischt mühelos die hartnäckigsten Verschmutzungen einfach weg! Jetzt neu auch mit Vanilleduft!

PulseBeatZ

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12

Sonntag, 4. Juli 2010, 18:09

wenn ich die nummer(n) habe die noch dabei stehen, wie bzw. wo finde ich raus ob das alles so zulässig ist bzw. nicht?
[SIZE=2]Das nennst du Frisur? [/SIZE]
Ich nenn das "Haare, die vor deinem Gesicht weglaufen".:lol

Firefly

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13

Sonntag, 4. Juli 2010, 18:11

RE: Angel Eyes

Zitat

Original von PulseBeatZ
und muss mit ner scheiß Optik rum kurven?



diese meinung hab ich von AE´s allgemein :fliege

vieleicht kann man die LED`s auch austauschen, falls man von hinten ran kommt.

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14

Sonntag, 4. Juli 2010, 18:14

wieso beschäftigt man sich mit Problemen, die noch gar nicht da sind....? ;? ;?


wenn die LED's kaputt sein sollten, einfach neue rein und fertig....! wer soll denn da nachfragen/nachschauen...?

so lange es keine blauen, roten oder sonstwas für Farben außer weiß sind....
MfG SouL (René)

8)...ab sofort wird geblasen statt gesaugt... 8)

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Sonntag, 4. Juli 2010, 18:30

also kaputt sin, se, von hinten komm ich auch relativ gut ran ich mein halt nur weil ich diese habe aber im Strassen verkehr sin diese LEd's verboten, das is wieder eine typische deutsche Bürokratie

Das ganze teil an sich is erlaubt, nur es dürfen nur keine ersatzteile mehr verwendet werden, was ein schwachsinn
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16

Sonntag, 4. Juli 2010, 18:35

einfach neue rein und Ruhe im Kabuff.....! ;)

das interessiert niemanden...!

du nimmst ja keine Bautechnischen Änderungen vor...!
MfG SouL (René)

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Sonntag, 4. Juli 2010, 18:42

hast auch wieder recht
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Firefly

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Sonntag, 4. Juli 2010, 20:07

kannst die scheinwerfer mir schicken wenn sie kaputt sind :D

frosti

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Dienstag, 6. Juli 2010, 01:30

Ist jetzt alles geregelt? :lol
Ansonsten weißt ja wo du mich findest....
einmal Opel-immer Opel
" Frosti hat Straße im Gesicht..." wer kommt auf sowas ??? :hammer

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Dienstag, 6. Juli 2010, 16:11

Zitat

Original von FrecherMichel
Bei meinem Corsa B damals hatte ich Rückleuchten mit E1 Prüfnummer. In einer Kontrolle wurde mir gesagt, das es "nicht ganz so" zulässig wäre, weil keine ABE oder sonst was der gleichen dabei wäre.

Bin dann trotzdem durchgekommen.

Von Zuhause dann den Hersteller (damals JOM) angeschrieben per E-Mail wo ich den Fall geschildert hatte und um ein Schreiben für die besagten Rückleuchten gebeten.

Antwortschrieben sah dann ungefähr wie folgt aus.

Zitat

Die Rückleuchten weisen eine E1 Prüfnummer auf. Diese Nummer die dann folgt ist beim KBA hinterlegt und jederzeit abrufbar für den jeweiligen Beamten der sich für die Rückleuchten interessiert. Und somit gibt es dafür kein weiteres Gutachten/ABE oder dergleichen.


In den daruffolgenden Kontrollen habe ich dann die Beamten einfach auf die E1 Prüfnummer hingewiesen, die beim KBA hinterlegt ist. Und hatte damit nie Probleme.


Genau so habe ich es auch gemacht bei den AE´s von mir im B Vecci!FK sagte diese Nummer reicht völlig aus in den Scheinis und sie hatten auch recht weil ich nie probleme bekommen habe! :)
"Offizieller Pirelli Deutschland Mitarbeiter"
Warum verlaufen Dinge,wie sie es tun,von Anfang an dem Ende zu und doch weiter als man ahnt! Weiter als man sehen kann ^^