Sie sind nicht angemeldet.

1

Sonntag, 27. Februar 2011, 22:50

CB Funk

hi @all habe Vorgestern nacht auf der fahrt von hd bis brb mit meinem Vater gelabert und da kam uns die idee uns CB Funk ins auto zu basteln. Er meinte bis zu einer bestimmten Leistung ist das erlaubt. Wie ist es den nun wirklich???

mfg Chris
euer neid ist mein stolz

FrecherMichel

Administrator

Beiträge: 2 320

Wohnort: Raunheim

Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

Fahrzeug: Astra

Erstzulassung: 2001-08-29

Motor: Z16XE

Kraftsoff: Super

Aktivitätspunkte: 13338

  • Nachricht senden

2

Montag, 28. Februar 2011, 07:28

Der Einbau von Funkgeräten, die ab dem 11. Januar 2005 in Verkehr gebracht wurden, in Kraftfahrzeuge (PKW/LKW) mit Erstzulassung ab 17. Juni 2003 ist nur gestattet, wenn das Funkgerät mit einem E-Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet ist. Das CE-Zeichen allein ist ausreichend, wenn dem Gerät eine Bescheinigung beiliegt, aus der hervorgeht, dass durch den Betrieb des Geräts sicherheitsrelevante Funktionen des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Bei der Installation von Funkanlagen müssen ggf. Vorschriften des Kfz-Herstellers beachtet werden, ansonsten kann die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs erlöschen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk
opel-abc.de Admin

3

Montag, 28. Februar 2011, 12:07

Danke erstmal für die antwort also nicht Verboten gut.

mfg Chris
euer neid ist mein stolz

Beiträge: 543

Fahrzeug: Vectra B

Erstzulassung: 0000-00-00

Motor: X30XEI

Kraftsoff: Super Plus

Aktivitätspunkte: 3165

  • Nachricht senden

4

Montag, 28. Februar 2011, 19:25

Blätter mal das Bedienungshandbuch vom Vectra B durch.
Da stehen die Sendeleistungen mit drinnen .
Biete dieverse Teile an..( CDX V6, i500, Irmscher, ) ,MID, , ABS / V6 Krümmer, Klimakompressor, Motorkabelbaum / MSTG vom X25XE.
Viele V6 Teile und gebrauchte Irmscher Teile Innenausstattung für den Vectra B. Weiteres auf Anfrage.

5

Dienstag, 1. März 2011, 12:47

Hi ich habe grade mein Buch durchgeblättert aber nichts gefunden.

mfg chris
euer neid ist mein stolz

Silent Hunter

unregistriert

6

Dienstag, 1. März 2011, 13:41

CB-Funkgeräte dürfen mit den Sendearten F3E/G3E (Frequenz-/Phasenmodulation) mit maximaler Senderausgangsleistung von 4 Watt auf folgenden 40 Kanälen betrieben werden:

Kanalnummer Betriebsfrequenz (MHz)
1 26,965
2 26,975
3 26,985
4 27,005
5 27,015
6 27,025
7 27,035
8 27,055
9 27,065
10 27,075
11 27,085
12 27,105
13 27,115
14 27,125
15 27,135
16 27,155
17 27,165
18 27,175
19 27,185
20 27,205
21 27,215
22 27,225
23 27,255
24 27,235
25 27,245
26 27,265
27 27,275
28 27,285
29 27,295
30 27,305
31 27,315
32 27,325
33 27,335
34 27,345
35 27,355
36 27,365
37 27,375
38 27,385
39 27,395
40 27,405

Entsprechend früheren technischen Vorschriften bestehen folgende Einschränkungen:

a) CB-Funkgeräte mit der Kennzeichnung PR27 dürfen ausschließlich auf den Kanälen 4 bis 15 und mit maximaler Senderausgansleistung von 0,5 Watt betrieben werden.

b) CB-Funkgeräte mit den Kennzeichnungen PR27D-FM und KFFM dürfen ausschließlich auf den Kanälen 1 bis 22 und mit maximaler Senderausgangleistung von 0,5 Watt betrieben werden.

(2) CB-Funkgeräte mit den Kennzeichnungen K/p und PR27 dürfen auch mit der Sendeart A3E (Zweiseitenbandamplitudenmodulation, ein Kanal mit analoger Information, Fernsprechen) auf folgenden 12 Kanälen betrieben werden:

Kanalnummer Betriebsfrequenz (MHz)
4 27,005
5 27,015
6 27,025
7 27,035
8 27,055
9 27,065
10 27,075
11 27,085
12 27,105
13 27,115
14 27,125
15 27,135

Die Senderausgangsleistung bei Amplitudenmodulation ist für CB-Funkgeräte mit der Kennzeichnung K/p auf 1 Watt und bei einer Kennzeichnung PR27 auf 0,5 Watt begrenzt.

(3) Eine in der Zulassungsurkunde für ein bestimmtes Gerät ggf. angegebene geringere Senderausgangsleistung darf nicht überschritten werden.

(4) Bei Geräten mit integrierten (an- oder eingebauten) Antennen gelten die angegebenen Werte für die maximale Senderausgangsleistung für die Strahlungsleistung (ERP), bezogen auf einen Halbwellendipol.

(5) Im CB-Funk ist nur die Betriebsart Simplex (Wechselsprechen auf einer Frequenz) zulässig.

Beiträge: 543

Fahrzeug: Vectra B

Erstzulassung: 0000-00-00

Motor: X30XEI

Kraftsoff: Super Plus

Aktivitätspunkte: 3165

  • Nachricht senden

7

Dienstag, 1. März 2011, 16:54

Schau mal genauer nach ist unter der dem Thema Radio / Mobilfunk und Funkgeräte
Beim Astra G ist es auf Seite 41.
Mobieltelefone und Funkgeräte mit integrierter Antenne können beim Betrieb im Fahrzeuginnenraum durch die hochfrequente Sendeenergie zu Funktionsstörungen der Fahrzeugelektronik führen.

Mobiltelefone und Funkgeräte nur mit außen am Fahrzeug angebrachter Antenne betreiben.


Folgende Sendeleistungen dürfen nicht überschritten werden



Frequenzband / maximale Sendeleistung
Kurzwelle
bis 50MHz / 50W

8m / 20W
4m / 20W
2m / 50W
70cm / 50W
C-Netz / 25W
D-Netz / 10W
E-Netz / 10W

Hoffe das hilft dir weiter.
Biete dieverse Teile an..( CDX V6, i500, Irmscher, ) ,MID, , ABS / V6 Krümmer, Klimakompressor, Motorkabelbaum / MSTG vom X25XE.
Viele V6 Teile und gebrauchte Irmscher Teile Innenausstattung für den Vectra B. Weiteres auf Anfrage.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Blitzengel« (1. März 2011, 16:58)


8

Mittwoch, 16. März 2011, 14:21

Hallo Leuts. Heute kam das gerät und die Daten die Ihr mir gepostet habt hält das Gerät alle ein. Danke nochmal aber eine Frage habe ich noch.

Und zwar Zitat aus der Zulassungsurkunde von 1989:

" Zum Betreiben der umseitig genannten Funkanlagen, auch für Vorfürzwecke, ist eine Genehmigung nach dem Gesetzt über Fernmeldeanlagen (FAG) erforderlich. Diese kann der Betreiber bei dem für sein Wohnsitz zuständigen Fernmeldeamt mit Funkstörmeßstelle beantragen." zitat ende.

Heißt das jetzt ich brauch doch ne genhmigung ;? oder ist das schon veraltet da von 1989????

mfg Chris
euer neid ist mein stolz

Greenie

Fortgeschrittener

Beiträge: 296

Wohnort: Oftersheim/Schwetzingen

Wohnort: München

Fahrzeug: Vectra B

Erstzulassung: 1997-09-09

Motor: X18XE

Kraftsoff: Super

Ebay: Hornetcorsa

Aktivitätspunkte: 1611

  • Nachricht senden

9

Mittwoch, 16. März 2011, 19:31

Veraltet!!!
Das Bundesamt für Post und Telekomunikation wurde
aufgelöst.....das war glaub ich 1999....zumindest hab ich seither für meine 3 Genemigungen nichts mehr bezahlen müßen.....in den 80ern war das so,daß nur die AM Frequenzen Gebührenpflichtig waren..FM aber nicht....
und ich hatte im meinem Vectra schon mal einen 100W Brenner eingebaut für eine Auslandsfahrt und eine Santyago 1200 Antenne drauf,aber von Störungen hab ich nichts bemerkt....
Übrigens....Leistungsverstärker sind immer noch verboten...nur heute ist alleine der Besitz schon strafbar (wenn er im Auto liegt) genau wie bei Radarwarnern ;)
sollte mal einer Interesse haben an so Funkzeug...ich hab noch einiges im Keller liegen auch Heimstationen und Zubehör......
[SIZE=2]wenn Dir einer in den Arsch tritt.....nutze den Schwung um weiter zu kommen[/SIZE]
[SIZE=3]Gott erschuf den Donner....Adam Opel den Blitz[/SIZE]

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Greenie« (16. März 2011, 19:33)


10

Mittwoch, 16. März 2011, 22:00

Danke greenie. Wo haste das gerät denn in deinem Vectra Verbaut gehabt??? Ich habe es versucht da einzubauen wo der Getränkehalter sitzt hat aber heute nicht ganz geklappt versuche das aber morgen nochmal. Ein Bild wäre echt cool oder eine anregung. Das Teil soll ja nicht durchs auto fliegen in ner brenzlichen Situation.
euer neid ist mein stolz