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Steel

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Mittwoch, 7. November 2012, 23:39

Änderung von StVZO/BKatV. Fahrten ohne ABE.

Hallo,

hab mich heute mal mit dem Thema "Änderungen in der Bußgeldkatalog-Verordnung" und StVZO etwas beschäftigt.

Ich meine, mir ja egal, betrifft mich nicht, aber für manch anderen von Euch mit Sicherheit interessant.

Bislang war es so, dass man BE meist in 3 Fällen verloren hat:

1. Änderung der Fahrzeugart (PKW auf LKW etc)
2. Mögliche Gefärdung d. Verkehrsteilnehmer
3. Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens (Kat raus, MSD-Attrape usw.)

Erlöschen ABE ist wieder mal seit 01.07.12 eigene OWI nach 189.a.2 BKatV

Zitat

Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt- 135 €+3P


Und nach 214.a.2

Zitat

Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt- 90 €+3P.


Davor war es deutlich günstiger, bei 1+3 hat man 25 € geblecht, wegen Verletzung d. Meldepflicht und bei 2 genau so wie jetzt = 90+135 €.

Wesentliche Änderung steckt aber in der mitgeänderter StVZO!

Zitat

Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen.....

.......

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.



Zitat

5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.




Was heisst es alles jetzt?


Früher- Felgen ohne Eintragung/Gutachten = Mängelschein + 25 € aufgrund von TBNR 330006.

Jetzt - Felgen ohne Eintragung = Erlöschen BE= 125 €+3 P+90 €+3P=

Maßnahmen Polizei:


Erstellen Mängelschein
Anordnung Überprüfung im Sinne von StVZO §19 beim TÜV/DEKRA
Beweissicherung durch das Gutachten d. Sachverständigen
Vorwurf und Belehrung VOWi + Untersagung Weiterfahrt
Kontaktaufnahme Polizei mit Zulassungsbehörde
Bei Erlöschen BE - im Rahmen der Amtshilfe Entstempelung der amtl. Kennzeichen auf Anordnung Zulassungsstelle
Meldung VOWI an Bußgeldbehörde, Mitteilung + Mängelbericht an die Zulassungsbehörde


Auf gut Deutsch: Polizei kann ab 01.07.12 (!) wieder an Ort und Stelle bei begründetem Verdacht Anordnung des Gutachtens beim TÜV/Dekra anordnen, sollte es denn festgestellt werden dass BE erlöschen ist - nix mehr heimfahren.
Die darf auch das durchsetzen ob man das will oder nicht, also wenns blöd läuft, dann wird man abgeschleppt!


So , rein informativ an alle, die es nicht so genau mit der Eintragung haben.

Es ist erstaunlich wie tief unsere Welt gesunken ist. Heute hat man mir Sex mit 16-jährigen angeboten wenn ich in die Signatur bei jedem Forum die Werbung für nen Badreiniger mache. Ich habe natürlich abgelehnt, denn ich bin moralisch gefestigt und habe starken Willen.

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Gabberchen

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2

Donnerstag, 8. November 2012, 18:46

hmm.. also muss ich wenns wieder schön wird mein auto zum tüv bewegen und meiner sommerreifen plus felgen nachtragen...

wie schaut das dann aus mit sachen wo ich ne abe für habe? müssen die dann auch eingetragen werden? oder typenuntypische bauteile? zum beispiel lagunagummilippe am vectra?

Steel

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Donnerstag, 8. November 2012, 19:37

ABE Sachen müssen natürlich nicht eingetragen werden. Dafür hat man ja ABE, eben §19.3 besagt:


Zitat

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen 1. für diese Teile a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder

b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

2. für diese Teile a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder


Laguna Lippe sieht schlecht aus, hat am Vectra keine ABE. Ist jedoch schonmal für den Verkehr zugelassen und geprüft worden. Dort hilft nur Einzelabnahme nach §21, s. oben 3b.

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Donnerstag, 8. November 2012, 22:05

Dann wirds wirklich Zeit das mein Auto weg kommt. So viel gemacht und NIX eingetragen. Aber seid 8 Jahren hat sich keiner dran gestört.

Steel

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Donnerstag, 8. November 2012, 22:18

Mit einem Besuch beim TÜV oder etwas mehr Sorgfalt bei dem Tuningteilewahl wäre das nicht passiert. :)

Die Punkte und € für Bußgeld sind ja kleinstes Problem. Wenn die Karre nun an Ort und Stelle zum Gutachten vorgeführt wird.. 3x dürft ihr raten, wer die Kosten für GA zahlt, wenn die was finden. Und wir reden denn hier von Summen deutlich im 4-Stelligen Bereich.

Man kann ja immer was finden bei unseren Karren.

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