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Wicket

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Mittwoch, 11. September 2013, 17:30

Beschleunigungsstreifen blockieren?

So heute war mal wieder so ein Held unterwegs und deswegen frag ich mal euch wie das rechtmäßig so ausgehen könnte, wenn man das tut was ich beinahe gemacht hätte.

Also folgendes Szenario:
Auf einer Einspurigen Umgehungsstraße staut sich der Verkehr.
Irgendwo mittendrin befindet sich eine Ab- und Auffahrt.
Von dieser Auffahrt her komme ich und möchte gerne den mir zu Verfügung stehenden Beschleunigungsstreifen nutzen (so wie man das in de Fahrschule lernt) damit die hinter mir herfahrenden Fahrzeuge Platz bekommen und nicht bis in den Ort rein stehen.
Irgendso ein Vollidiot hat aber keine Lust sich von mit überholen zu lassen und zieht von seiner Spur halb rüber damit er den Beschleunigsstreifen blockiert und seinen Platz in der Schlange nicht an seinen Hintermann verliert.
Hat bestimmt jeder schonmal erlebt.
Wenn ich jetzt, wie ich es mit kurz überlegt hatte, versuche mich trotzdem noch an ihm vorbei zu quetschen (wir reden hier von Geschwindigkeiten zwischen 5 und 15 km/h) und es zu einem Unfall kommt - wer hat dann Schuld? Er weil er nicht auf seiner Spur geblieben ist oder ich weil ich praktisch gesehen sein Hintermann war?
Da ich ihm nicht hinten rein sondern seitlich treffen würde, würde ja "wer auffährt hat Schuld" nicht zutreffen.
Es dürfte zwar schwierig werden zu beweisen das der Typ mich "geschnitten" hat, aber er müsste dann auch Erzählen und beweisen das ich auf seine Spur gezogen wäre.

Was meint ihr?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wicket« (11. September 2013, 17:31)


Steel

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Mittwoch, 11. September 2013, 20:13

Fließender Verkehr hat Vorfahrt... Zur Not müsstest du anhalten.

Dem Typen könnt man aber wegen Vorsatz und fehlender Rücksicht und Vorsicht (§1) denn mindestens Teilschuld anrechnen.

Es ist erstaunlich wie tief unsere Welt gesunken ist. Heute hat man mir Sex mit 16-jährigen angeboten wenn ich in die Signatur bei jedem Forum die Werbung für nen Badreiniger mache. Ich habe natürlich abgelehnt, denn ich bin moralisch gefestigt und habe starken Willen.

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Wicket

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3

Mittwoch, 11. September 2013, 20:15

Ich hätte ihm ja auch seine Vorfahrt gelassen... zumindest auf seiner Spur. Und wenn ich das Ende des Beschleunigungsstreifens erreicht hätte hätte ich mich auch nicht versucht irgendwo reinzuquetschen.
Von daher hätte ich ja niemandem die Vorfahrt genommen ;?

Steel

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Mittwoch, 11. September 2013, 20:30

Ach so. Hm, wenn er zu hälfte auf deiner Spur wäre, dann wärst du ja sein Hintermann. Allerdings darf er überhaupt nicht da drauf!

Gute Frage für den Verkehrsanwalt...

Es ist erstaunlich wie tief unsere Welt gesunken ist. Heute hat man mir Sex mit 16-jährigen angeboten wenn ich in die Signatur bei jedem Forum die Werbung für nen Badreiniger mache. Ich habe natürlich abgelehnt, denn ich bin moralisch gefestigt und habe starken Willen.

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Donnerstag, 12. September 2013, 20:13

Nachdem ich mir das nun paarmal durchgelesen habe und eine Nacht drüber geschlafen habe bin ich zu folgenden Ergebniss gekommen:

Ich denke mal, es wird erst interessant, wenn es wirklich zu einem Unfall kommt. Mitlerweile gibt es ja auch die Regel, das man bis zum Ende einer Spur vorfahren soll und sich dann mit dem Reisverschlusssystem einordnet. Machbar ist das auch nicht immer, weil sich dort welche "breit" machen. Kennt sicher auch jeder.

Also situationsbedingt und dann rechtlich klären. Was anderes wird man da wohl zur Zeit schlecht schreiben können vermute ich mal.
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Donnerstag, 12. September 2013, 22:24

ich würde mal eher sagen das das von dem anderen nötigung und verkehrsbehinderung ist. weil wenn der ja schon absichtlich rüberfährt.. kz merken.. anzeigen..

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Freitag, 13. September 2013, 17:50

aussteigen und in die Fresse hauen :D nein nur Spaß! Aber ich denke eher Anwalt,ist nicht so eindeutig bzw mehrere könnten hier recht haben ;)
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Sonntag, 15. September 2013, 12:52

Klingt fast nach : Speyer, Anschlusstelle Technikmuseum, Fahrtrichtung : Hockenheim / A61.

Da hab ich die gleiche Situation jeden Tag.

Ganz einfaches Rezept : keep cool und erwachsener sein, als der andere Verkehrsteilnehmer.

Wenn Du Dich an dem anderen vorbei Quetschen mußtest und es zu einer Kollision kommt, wirst Du mit Sicherheit eine Teilschuld bekommen.

Solltest Du allerdings die Einfädelspur bis zum Ende durchfahren und auf halber höhe kommt einer nach rechts rausgezogen um Dich zu blockieren und Du fährst Ihm hinten auf, trägt er die alleinige Schuld am Unfall. Genau so ist es meinem Kollegen mit dem LKW an der oben beschriebenen Stelle passiert und mein Kollege hat das vor Gericht gewonnen.

So meine Meinung und erfahrung.

Gruß

schbeggi
Wenn Du tot bist, weißt Du nicht, dass Du tot bist.

Für Dein Umfeld ist es aber hart.

Genau so ist es auch, wenn Du blöd bist...


:D :D :D :D

Wicket

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Sonntag, 15. September 2013, 12:57

Klingt fast nach : Speyer, Anschlusstelle Technikmuseum, Fahrtrichtung : Hockenheim / A61.

Ja FAST :D

Es war die selbe Auffahrt nur in die entgegengesetzte Richtung... und auch nicht das erste mal. Nur diesesmal war es besonders Dreist weil der genannte Verkehrsteilnehmer mich die Kurve hochfahren gesehen hat und sofort rechts rüber gezogen ist und mich dadurch den gesamten Beschleunigungsstreifen über blockiert hat.

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